Bildschirmfoto 2023 09 06 um 16.34.56
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Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut
Pulheim, 6. September 2023 – Gestiegene Energiekosten und eine hohe Inflation stellen insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vor große Herausforderungen. Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen abzufedern, hat die Landesregierung den „Stärkungspakt NRW“ ins Leben gerufen und den Kommunen entsprechende Finanzmittel zugeteilt. Der Stadt Pulheim stehen hierüber 139.000 Euro zur Verfügung.
Wer und was wird gefördert?
Zum Kreis der Berechtigten gehören auch Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Pulheimer Bürgerinnen und Bürger, die ein geringes Einkommen haben und nicht Teil des sozialen Sicherungssystems sind, können zum Beispiel einen finanziellen Zuschuss für ein neues energiesparendes Haushaltsgerät – unter anderem ein Kühlschrank, ein Herd oder eine Waschmaschine – erhalten. Auch werden über den Stärkungspakt finanzielle Härten zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten abgefedert. Weiterhin können Hilfen für die Anschaffung von Schulbedarf oder zur Entlastung bei den Elternbeiträgen für Kindertagesstätten oder den offenen Ganztag beantragt werden.
Förderfähig sind erforderliche Aufwendungen, die im Jahr 2023 (auch rückwirkend) entstehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Berücksichtigung oder auf einen bestimmten Betrag besteht bei dieser Art von Leistung nicht.
Der Bedarf kann bei den verschiedenen Sozialberatungsstellen oder im Sozialamt der Stadt Pulheim per E-Mail unter sozialamt@pulheim.de, Stichwort Stärkungspakt, angemeldet werden. Ansprechpartner im Sozialamt sind Katrin Ulbricht (Tel.: 02238/808- 415, katrin.ulbricht@pulheim.de) und Michael Funk (T el.: 02238/808-567, m.funk@pulheim.de).

Die in Pulheim tätigen Institutionen der sozialen Infrastruktur, mit denen die Verwaltung teilweise bereits in Kontakt steht, haben bis zum 30. September 2023 die Möglichkeit, Mittel für die Aufrechterhaltung oder Ausweitung ihrer Arbeit bei der Stadt Pulheim zu beantragen. Den Vordruck für die Bedarfsanzeige sowie alle Informationen zur fristgerechten Antragsstellung sind auf der städtischen Homepage hinterlegt:
Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut | Stadt Pulheim
Antragsberechtigte Organisationen sind etwa Träger der freien Wohlfahrtspflege, Seniorentreffpunkte mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln oder Sozialkaufhäuser. Auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen können sich um Finanzhilfen bewerben.

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