banner stadtblatt 532x32 1

drehstromzaehler geralt pixabay g16a55ac6a
drehstromzaehler geralt pixabay g16a55ac6a
Das Wichtigste in Kürze:

Bei den Preisen für grundversorgte Stromkund:innen in Nordrhein-Westfalen gibt es große Preisunterschiede.
Die Differenz beträgt Mitte Januar 2022 durchschnittlich mehr als das Doppelte.
In Neukundentarifen sind durchschnittlich 73 Cent pro Kilowattstunde (kWh; einschließlich anteiligem Grundpreis) zu zahlen. Grundversorger ohne Neukundentarif berechnen im Schnitt 34 Cent je kWh.

Viele Grundversorger in NRW haben einen Neukundentarif in der Stromversorgung eingeführt. Wir haben am 10. und 11. Januar 2022 die Preise für die Grundversorgung bei 23 Stromanbietern verglichen. Dabei unterschieden nur fünf Anbieter nicht zwischen Bestands- und Neuverträgen. Drei Anbieter nahmen einen Neukundenpreis von mehr als 90 Cent pro Kilowattstunde.
Die Details sehen Sie in dieser Tabelle.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2022-01/preisvergleich_grundversorgung_strom_nrw_jan22_vznrw.pdf


Die Preise sind eine Momentaufnahme, da sich die Tarife mancher Versorger derzeit rasch und häufig ändern. Wir haben beispielhaft die Kosten für einen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh) berechnet. Der Unterschied zwischen den Verträgen für alte und neue Kund:innen beträgt im Schnitt mehr als das Doppelte. In der Stadt mit dem teuersten Tarif kamen 1.137 Euro pro Jahr bei Bestandsverträgen zusammen. Mit Neuverträgen waren es 3.090 Euro – ein Unterschied von fast 2.000 Euro bzw. 172 Prozent.

Die durchschnittlichen Strompreise (Arbeitspreis und Grundpreis zusammengenommen) für 3.000 kWh Jahresverbrauch in der Grundversorgung lagen zwischen 32 Cent pro kWh (kein Spalttarif) und 103 Cent pro kWh (Spalttarif). In manchen Kommunen müssen Kund:innen also das Dreifache für Strom zahlen als in anderen. Bei den 5 Anbietern, die auf eine Spaltung der Tarif verzichtet haben, lag der Durchschnittspreis pro Kilowattstunde bei 34 Cent.

Drei Anbieter haben nur Neukundenpreise auf ihrer Internetseite veröffentlicht, aber keine für Bestandsverträge.

Wegen der Aufspaltung der Energietarife haben wir Grundversorger abgemahnt. Mehr dazu lesen Sie hier in unserer Pressemitteilung.

Aktuelle Marktstichprobe belegt Benachteiligung von Neukund:innen und hohe Preisunterschiede

Abmahnungen gegen Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG
Überhöhte Preise ein Fall für die Energiekartellbehörde NRW
Die massiv ansteigenden Preise für Strom und Gas bringen den Energiemarkt in Turbulenzen: Anbieter wie die Stromio GmbH oder gas.de stellen von heute auf morgen die Lieferung ein, hunderttausende betroffene Haushalte fallen damit in die Ersatzversorgung zurück. Die Betroffenen stehen damit zwar nicht unmittelbar ohne Energie da, doch wie eine aktuelle Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW für Strom belegt, verlangt ein Großteil der Grundversorger von den neuen Kund:innen Preise, die um ein Vielfaches höher liegen als die des bisherigen Kundenstamms. Eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstößt, so die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat deshalb nun Abmahnungen an die Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG verschickt und ruft die Energiekartellbehörde NRW zum Handeln auf.

„Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger – so geht es nicht. Die Benachteiligung von Verbraucher:innen, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt.“

Denn die abgemahnten Energieunternehmen berechnen nur Kund:innen, die ab einem bestimmten Datum in die Ersatzversorgung gefallen sind, die neuen, deutlich höheren Tarife. Die bisherige Kundschaft im Grundversorgungstarif, bezahlt dagegen weiterhin einen geringeren Preis pro Kilowattstunde.

Bei der Verbraucherzentrale NRW melden sich aktuell viele Betroffene. „Sie sind geradezu verzweifelt über die immensen Gas- und Strompreise, die einige Energieanbieter für die Ersatzversorgung aufrufen“, so Schuldzinski. „Die Höhe der Abschlagszahlungen beträgt ein Vielfaches der bisherigen monatlichen Kosten. Das bringt gerade Haushalte mit weniger Einkommen in Bedrängnis.“

Marktstichprobe belegt Benachteiligung von neuen Kund:innen
Dass die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung überdurchschnittlich hoch liegen, zeigen auch die Ergebnisse einer aktuellen Marktstichprobe der Stromtarife von Grundversorgern in NRW, die die Verbraucherzentrale NRW vom 10. bis 11. Januar 2022 durchgeführt hat. Von den insgesamt 23 untersuchten Anbietern haben 18 Unternehmen einen Neukundentarif für die Stromgrundversorgung eingeführt. Die Differenz zwischen Neukunden- und Bestandskundenpreisen dieser Anbieter beträgt dabei durchschnittlich mehr als das Doppelte.

Drei der untersuchten Anbieter nehmen aktuell sogar einen Neukundenarbeitspreis pro Kilowattstunde von über 90 Cent. Kund:innen von Anbietern, die auf eine Tarifspaltung verzichten, zahlen dagegen durchschnittlich nur 34 Cent pro Kilowattstunde. In manchen Kommunen müssen betroffene Haushalte also das Dreifache für Strom zahlen als in anderen Städten NRWs.

Überhöhte Preise ein Fall für die Energiekartellbehörde NRW
„Die Ergebnisse unserer Stichprobe zeigen, dass viele Grundversorger gerade ihre marktbeherrschende Stellung zu Lasten der betroffenen Haushalte missbrauchen“, kritisiert Schuldzinski. „Nicht genug, dass die Tarife widerrechtlich aufgespalten werden. Die Energieanbieter verlangen von der neuen Kundschaft häufig auch noch deutlich überhöhte Preise und verstoßen damit gleich doppelt gegen geltende Vorschriften des Energierechts. Wir sehen die Energiekartellbehörde NRW in der Pflicht, gegen diese widerrechtliche Preispolitik vorzugehen.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW:
„Die Ungleichbehandlung von Verbraucher:innen, die ihren Anbieter gewechselt haben und nun ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig. Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen. Darüber hinaus sehen wir die Energiekartellbehörde NRW in der Pflicht, gegen die deutlich überhöhten Preise vorzugehen.“

Weitere Infos und Links:
Ergebnisse der Marktstichprobe von NRW-Grundversorgern: www.verbraucherzentrale.nrw/node/68957
Tipps uns Hilfen rund um Energieverträge: www.verbraucherzentrale.nrw/node/38513

Suche