RattenEindämmung der Rattenpopulation im Stadtgebiet
Pulheim, 16. Mai 2024 – Der Stadtverwaltung werden derzeit vermehrt Hinweise auf Schädlinge auf öffentlichen Straßen, Kinderspielplätzen und in Privatgärten gemeldet. Aktuell sind die Spielplätze „Dammstraße“ in Sinthern sowie „Am Römerpfad“ und „Mohnblumenweg“ im Zentralort betroffen. Hier werden Sicherheits-Köderboxen ausgelegt, die wöchentlich von einem Fachunternehmen überprüft werden. Die genannten Spielplätze sind im Zuge der Maßnahmen gesperrt. Sobald der Köderverbiss signifikant zurückgeht, werden die Spielplätze unverzüglich wieder freigegeben.
Bereits 2022 führte die Stadt Pulheim ein System zur flächendeckenden Rattenbekämpfung im Kanalnetz ein, um die unwillkommenen Nager zu bekämpfen. Hierfür hatte die Stadt ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen für die Dauer von einem Jahr beauftragt; der Auftragswert belief sich auf 95.000 Euro. Im Anschluss übernahm die Verwaltung die Rattenbekämpfung im Kanalnetz. Derzeit sind 120 Köderboxen mit einem Wirkungskreis von jeweils 500 Metern in den Schächten des Kanalsystems fest installiert. Diese werden in einem 14-tägigen Rhythmus kontrolliert und entweder mit Lockködern oder bei reger Tätigkeit mit Gift belegt. Die Köderboxen verschließen sich im Falle von ansteigendem Wasser selbsttätig, so dass kein Gift in den Wasserkreislauf gelangt.
Entscheidend für die Entwicklung einer Rattenpopulation sind das vorhandene Nahrungsangebot und geeignete Nistmöglichkeiten. Einfache Verhaltensweisen und vorbeugende Maßnahmen können zur Eindämmung des Rattenaufkommens beitragen:
 Keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder das Spülbecken und somit über die Kanalisation entsorgen; Speisereste gehören in den Hausmüll.
 Grundstücke frei von Abfällen oder Sperrmüll halten, um keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten.
 Haustiere nur mit Bedacht im Freien füttern; größere Futtermengen in geschlossenen Behältnissen aufbewahren.
 Bei der Winterfütterung von Vögeln darauf achten, dass keine Ratten angelockt werden.
 Die Fütterung von Wassergeflügel und Wildtauben ist untersagt.
 Ausschließlich geschlossene Kompostiersysteme verwenden; nur das in den
Komposter geben, was auch dort hineingehört.
 Unterwegs keine Speisereste wegwerfen.
Für eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken sind ausschließlich die jeweiligen
Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich.

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