logo pulheim nlAm Sonntag, 23. Februar 2025, soll voraussichtlich der 21. Bundestag gewählt werden. Deshalb sucht die Stadt Pulheim schon jetzt ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bei der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Wahl unterstützen möchten.
Wer sich im Rahmen einer ehrenamtlichen Wahlhelfertätigkeit einbringt, engagiert sich für die Demokratie und die Möglichkeit freier Wahlen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Im Dr.-Hans-Köster-Saal werden von den Briefwahlvorständen zentral die Briefwahlstimmen ausgezählt.

Voraussetzung für die ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit ist, dass die Personen selbst wahlberechtigt sind. Das heißt, sie sind 18 Jahre alt, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Weitere Informationen gibt es online unter www.pulheim.de.

Im Wahllokal beginnt die Wahlzeit um 8 Uhr und endet um 18 Uhr, die Briefwahlvorstände treffen sich für die Vorbereitungen um 16 Uhr. Im Anschluss findet ab 18 Uhr die Auszählung der Stimmen statt. Als Aufwandsentschädigung wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro für Wahllokalvorstände und 25 Euro für Briefwahlvorstände gezahlt. Wer das ehrenamtliche Wahlhelferteam unterstützen möchte, kann sich per E-Mail unter wahlen@pulheim.de mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen oder zur Anmeldung das Onlineformular unter www.pulheim.de/bundestagswahl nutzen.

Suche