Mit Ende der jährlichen Vogelschutzzeit starten in vielen Gärten auch wieder intensive Rückschnittarbeiten: Überwuchs von Bäumen, Hecken und Sträuchern darf im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026 entfernt werden, bevor ab 1. März 2026 wieder die nächste Schonzeit beginnt.Alle Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden gebeten, darauf zu achten, dass Bäume, Hecken und Sträucher auf ihren Grundstücken nicht in öffentliche Geh- und Radwege, Straßen und Plätze hineinragen. Besonders dort, wo durch den Überwuchs die Verkehrssicherheit gefährdet ist – zum Beispiel, wenn Verkehrsschilder nicht mehr zu sehen sind oder die freie Sicht der Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt wird – muss der Rückschnitt unverzüglich erfolgen.
Bei allen Schnitt- und Pflegemaßnahmen sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Bundesnaturschutzgesetz und gegebenenfalls weitere Bestimmungen, wie beispielsweise die städtische Baumschutzsatzung, zu beachten. Grundsätzlich gilt: Bei umfangreicheren Rückschnitt- und Rodungsarbeiten sollten die betroffenen Bereiche immer zuvor auch auf Kleintiere überprüft werden. Dies betrifft insbesondere auch Igel, die möglicherweise in ihrem Winterschlaf gestört werden können.
Für weitergehende Informationen ist auf der städtischen Homepage ein Flyer zum Thema Überwuchs und Straßenreinigung hinterlegt: Straßenreinigung und Überwuchs | Stadt Pulheim.