Die Stadt Pulheim plant eine Fahrradstraße entlang der Hackenbroicher Straße, Escher Straße und Am Jürgenshof zur Venloer Straße in Pulheim. Die Johannisstraße soll auch als Fahrradstraße ausgebaut werden.
Das Bild zeigt ein Piktogramm einer Fahrradstraße auf einer Fahrbahn
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die primär für den Fahrradverkehr vorbehalten ist.
Welche Regeln gelten in der Fahrradstraße?
Neben Tempo 30 ist das Nebeneinanderfahren für Radfahrende erlaubt. Radfahrende haben in einer Fahrradstraße Vorrang.
Darf ich mit meinem Auto weiterhin durch die geplante Fahrradstraße fahren?
Ja, der Kraftfahrzeugverkehr ist weiterhin zugelassen.
Warum wird die Fahrradstraße eingerichtet?
Die Fahrradstraße ist eine Teilmaßnahme des Mobilitätskonzeptes. Insbesondere in der Hackenbroicher Straße soll diese die objektive als auch die subjektive Sicherheit der Schülerinnen und Schüler stärken. Die Fahrradstraße wurde auch vom Klimarat des Geschwister-Scholl-Gymnasiums vorgeschlagen, um die Sicherheit vor der Schule zu verbessern.
Die Fahrradstraße stärkt die Wahrnehmung auf die Radfahrenden, die auch ein Teil des Straßenverkehrs sind. Zudem bündelt diese den Radverkehr und erleichtert den Zugang von den Schulen zum Pulheimer Zentrum. Alle Abschnitte der Fahrradstraße sind Teil des Radwegenetzplanes der Stadt Pulheim.
Das Bild zeigt eine Karte mit dem Verlauf der geplaten Fahrradstraße
Verlauf der geplanten Fahrradstraße
Wo genau entlang verläuft die geplante Fahrradstraße?
Die geplante Fahrradstraße ist in zwei Teilstücke unterteilt.
Das erste Teilstück verläuft komplett entlang der Hackenbroicher Straße von der Kreuzung des Geh- und Radweges am Bike- & Skatepark bis zur Kreuzung mit dem Paul-Decker-Platz. Von dort verläuft diese ein kurzes Stück über die Escher Straße und die Straße Am Jürgenshof bis zum Wendehammer am Kaufland. Hier soll eine kleine Rampe für Radfahrende über den Gehweg eine neue Verbindung zur Venloer Straße schaffen (der Kfz-Verkehr soll diese Rampe nicht befahren können).
Zwischen der Kreuzung der Johannisstraße mit der Venloer Straße bis zur Kreuzung der Johannisstraße mit der Steinstraße verläuft das zweite Teilstück der Fahrradstraße. Die Kreuzung mit der Steinstraße wird im Sommer 2026 umgestaltet, sodass das Queren der Steinstraße aus der Johannisstraße für Fußgänger und Radfahrende erleichtert werden soll.
Zwischen dem ersten und dem zweiten Teilabschnitt befindet sich die Venloer Straße. Die Venloer Straße wird keine Fahrradstraße und bleibt Tempo-20-Bereich (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich).
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?
Am 12.12.2023 hat der Rat der Stadt Pulheim die Verwaltung damit beauftragt, eine Fahrradstraße im geplanten Verlauf zu planen und zu realisieren. Die Verwaltung hat am 16.12.2025 dem Rat den Gestaltungsentwurf für die Fahrradstraße vorgestellt und die Verwaltung damit beauftragt, diesen den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Am 25.03.2026 um 18 Uhr findet somit eine Bürgerinformationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Ratssaal (1. Obergeschoss) statt. Dort wird der Gestaltungsentwurf und der aktuelle Stand der Planung sowie die weitere Planung präsentiert. Auf Fragen und Anregungen wird eingegangen.
Wie sieht die Gestaltung der Fahrradstraße aus?
Der Gestaltungsentwurf wird am 25. März in der schon erwähnten Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Zeitnah soll dieser Entwurf auch auf dieser Unterseite hochgeladen werden. Der Gestaltungsentwurf soll anschließend im Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschlossen werden. Danach kann eine weitere Planung erfolgen.
Aktuell ist es geplant neben der notwendigen Beschilderung auch Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, die auf die Fahrradstraße hinweisen. Häufig reicht eine Beschilderung für eine Fahrradstraße nicht aus. Die Fahrradstraße soll durch eine rote unterbrochene Begleitlinie den Radverkehr bündeln. Die Begleitlinie gilt auch als Sicherheitstrennstreifen zu Parkflächen (0,75 m Abstand zu parkenden Autos) um sogenannte Dooring-Unfälle zu verhindern. Die Begleitlinien dürfen allerdings überfahren werden. Außerhalb von Halteverbotszonen sollen Parkflächen auf den Fahrbahnen markiert werden.
Die Kreuzungen der Fahrradstraße sollen rotgefärbt werden, um auf die Fahrradstraße und den dortigen Radverkehr aufmerksam zu machen.
Der Verkehr auf der Fahrradstraße soll an Kreuzungen vorfahrtsberechtigt sein. An bestimmten Stellen an der Fahrradstraße soll auf die Regeln der Fahrradstraße hingewiesen werden. Nach der Errichtung sollen Flyer an die Anwohnenden der Fahrradstraße verteilt werden. Auch im Rathaus werden Flyer ausgelegt.
Herr Thomas Bette
Stabsstellenleitung (Mobilitätsmanagement)
Das Bild zeigt ein Piktogramm einer Fahrradstraße auf einer Fahrbahn
Was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die primär für den Fahrradverkehr vorbehalten ist.
Welche Regeln gelten in der Fahrradstraße?
Neben Tempo 30 ist das Nebeneinanderfahren für Radfahrende erlaubt. Radfahrende haben in einer Fahrradstraße Vorrang.
Darf ich mit meinem Auto weiterhin durch die geplante Fahrradstraße fahren?
Ja, der Kraftfahrzeugverkehr ist weiterhin zugelassen.
Warum wird die Fahrradstraße eingerichtet?
Die Fahrradstraße ist eine Teilmaßnahme des Mobilitätskonzeptes. Insbesondere in der Hackenbroicher Straße soll diese die objektive als auch die subjektive Sicherheit der Schülerinnen und Schüler stärken. Die Fahrradstraße wurde auch vom Klimarat des Geschwister-Scholl-Gymnasiums vorgeschlagen, um die Sicherheit vor der Schule zu verbessern.
Das Bild zeigt eine Karte mit dem Verlauf der geplaten Fahrradstraße
Verlauf der geplanten Fahrradstraße
Wo genau entlang verläuft die geplante Fahrradstraße?
Die geplante Fahrradstraße ist in zwei Teilstücke unterteilt.
Das erste Teilstück verläuft komplett entlang der Hackenbroicher Straße von der Kreuzung des Geh- und Radweges am Bike- & Skatepark bis zur Kreuzung mit dem Paul-Decker-Platz. Von dort verläuft diese ein kurzes Stück über die Escher Straße und die Straße Am Jürgenshof bis zum Wendehammer am Kaufland. Hier soll eine kleine Rampe für Radfahrende über den Gehweg eine neue Verbindung zur Venloer Straße schaffen (der Kfz-Verkehr soll diese Rampe nicht befahren können).
Zwischen der Kreuzung der Johannisstraße mit der Venloer Straße bis zur Kreuzung der Johannisstraße mit der Steinstraße verläuft das zweite Teilstück der Fahrradstraße. Die Kreuzung mit der Steinstraße wird im Sommer 2026 umgestaltet, sodass das Queren der Steinstraße aus der Johannisstraße für Fußgänger und Radfahrende erleichtert werden soll.
Zwischen dem ersten und dem zweiten Teilabschnitt befindet sich die Venloer Straße. Die Venloer Straße wird keine Fahrradstraße und bleibt Tempo-20-Bereich (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich).
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?
Am 12.12.2023 hat der Rat der Stadt Pulheim die Verwaltung damit beauftragt, eine Fahrradstraße im geplanten Verlauf zu planen und zu realisieren. Die Verwaltung hat am 16.12.2025 dem Rat den Gestaltungsentwurf für die Fahrradstraße vorgestellt und die Verwaltung damit beauftragt, diesen den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Am 25.03.2026 um 18 Uhr findet somit eine Bürgerinformationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Ratssaal (1. Obergeschoss) statt. Dort wird der Gestaltungsentwurf und der aktuelle Stand der Planung sowie die weitere Planung präsentiert. Auf Fragen und Anregungen wird eingegangen.
Wie sieht die Gestaltung der Fahrradstraße aus?
Der Gestaltungsentwurf wird am 25. März in der schon erwähnten Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Zeitnah soll dieser Entwurf auch auf dieser Unterseite hochgeladen werden. Der Gestaltungsentwurf soll anschließend im Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschlossen werden. Danach kann eine weitere Planung erfolgen.
Aktuell ist es geplant neben der notwendigen Beschilderung auch Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen, die auf die Fahrradstraße hinweisen. Häufig reicht eine Beschilderung für eine Fahrradstraße nicht aus. Die Fahrradstraße soll durch eine rote unterbrochene Begleitlinie den Radverkehr bündeln. Die Begleitlinie gilt auch als Sicherheitstrennstreifen zu Parkflächen (0,75 m Abstand zu parkenden Autos) um sogenannte Dooring-Unfälle zu verhindern. Die Begleitlinien dürfen allerdings überfahren werden. Außerhalb von Halteverbotszonen sollen Parkflächen auf den Fahrbahnen markiert werden.
Die Kreuzungen der Fahrradstraße sollen rotgefärbt werden, um auf die Fahrradstraße und den dortigen Radverkehr aufmerksam zu machen.
Der Verkehr auf der Fahrradstraße soll an Kreuzungen vorfahrtsberechtigt sein. An bestimmten Stellen an der Fahrradstraße soll auf die Regeln der Fahrradstraße hingewiesen werden. Nach der Errichtung sollen Flyer an die Anwohnenden der Fahrradstraße verteilt werden. Auch im Rathaus werden Flyer ausgelegt.
Herr Thomas Bette
Stabsstellenleitung (Mobilitätsmanagement)